7.3.10, Eidg. Abstimmung "Berufliche Vorsorge: Anpassung des Mindestumwandlungssatzes"

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Die ganze Diskussion dreht sich vor allem um Zahlen. Dabei haben wir es mit Menschen zu tun. Auf der einen Seite haben wir Geld, um die Vermögen der Superreichen zu retten, indem wir mit einem höheren zweistelligen Milliardenbetrag die UBS retten. Auf der anderen Seite will unsere bürgerliche Parlamentsmehrheit bei allen Sozialwerken die Finanzen nur mit Abbau ins Lot bringen. Es kann nicht sein, dass dauernd Steuergeschanke verteilt werden, am Schluss für die Normalbürgerin, den Normalbürger die Suppenküche wartet.
Liebe bürgerliche Parlamentarier. Versucht euch doch einmal in das Leben der grossen Bevölkerungsmehrheit zu versetzen. Aber sicher ist dies zuviel verlangt. Euer Leben wickelt sich in ganz anderen Spären ab. Da spielen Anlageberatung, Finanzmogelei/optimierung eine Rolle. Ob ihr je eine AHV- oder BVG-Rente erhaltet ist für euch egal. Ihr habt genug angespart, was der normale Lohnempfänger schlicht nicht kann.
Deshalb ist ein wuchtiges NEIN sehr wichtig.
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Auch zukünftige Generationen sollen auf eine sichere und ausreichende berufliche Vorsorge zählen können. Die drei Säulen der Altersvorsorge sind eine Schweizer Errungenschaft die es mit vernünftigen Mitteln zu erhalten gilt. Eine Verschuldung ist klar zu verhindern respektive abzubauen.

Die AHV hat bereits Probleme, welche nun auch die BVG in absehbarer Zeit einzuholen drohen. Das Hauptproblem liegt darin, dass Rentnerinnen und Rentnern mehr ausbezahlt wird als diese vor ihrer Pension einbezahlt haben. Die Gründe liegen auf der Hand: Die Lebenserwartung steigt stetig und mit sicheren, wenig risikobehafteten Anlagestrategien an den Kapitalmärkten sind zusätzliche Erträge zur Rentenfinanzierung nicht möglich.

Die Anpassung des Umwandlungssatzes auf einen Mindestsatz von 6.4 Prozent stellt das effektivste Mittel zur Lösung dieses Problems dar. Eine andere Lösung wäre die Erhöhung der Abgabeprozente in den Lohnnebenkosten. Das kann niemand ernsthaft wollen.

Dieser Vorschlag ist kein Rentenklau sondern die verhältnismässige Anpassung der Rentenbeiträge an die verlängerte Bezugsdauer.

IHR „JA“fettsichert auch zukünftigen Generationen eine sichere und ausreichende berufliche Vorsorge!
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Bei der ersten BVG-Revision 2003 wurde der Umwandlungssatz schon einmal gesenkt um ihn an die Lebenserwartung anzupassen. Dies ist also nicht wirklich ein Argument für einen Rentenklau zu rechtfertigen.
Adrian Durtschi - SP 25. Februar 2010 Verstoss melden
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Hier ist das Bundesamt für Sozialversicherungen gefragt und muss Lösungen präsentieren.

Zudem müssen die Versicherten mehr den Mut haben die Pensionskasse zu wechseln oder die Beiträge zu vergleichen.

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Ich denke, das hat nichts mit fehlendem Mut zu tun, sondern mit fehlendem Recht. Arbeitnehmer haben keine Wahl.
David H - Piraten 10. Februar 2010 Verstoss melden
Richtig, man kann seine Kasse nicht wechseln. Könnte man, dann müsste auch nicht das Bundesamt für Sozialversicherungen (bzw. die Politik) nach Lösungen suchen, sondern die Pensionskassen selbst. Wer würde schon bei einer Kasse mit hohen Verwaltungskosten bleiben wollen?
Dennis aus Biel/Bienne - GLP 25. Februar 2010 Verstoss melden
@Dennis

Die Versicherten können sich aber bei ihrem Arbeitgeber melden und dieser kann dann eine Offerte bei einer anderen Pensionskasse einholen.

Wenn man diesen Aufwand nicht scheut, kann der Arbeitgeber und der Versicherte einen grossen Batzen Geld
sparen.
Marcel Gygax - CVP 25. Februar 2010 Verstoss melden
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Eine Anpassung ist notwendig weil:

-Wir nicht immer jünger werden

-Die Renditen der Pensionskassen nicht immer nur steigen

-Bei einem Nein am 7.März eine spätere Beitragsanpassung der Pensionskassen nötig würde.
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Die Höhe des BVG-Umwandlungssatzes muss sich an drei Faktoren messen lassen: Dem Pensionsalter, der Lebenserwartung und der erwarteten Rendite auf dem Pensionskassenkapital. Während ersteres momentan als gegeben betrachtet werden kann, wird um die beiden anderen Parameter umso heftiger gestritten. Leider viel zu oft mit Zahlen und Argumenten ohne Quellenangabe.

Die Lebenserwartung: Sie diente als Argument für die Senkung des Satzes von 7.2% auf 6.8% in der ersten BVG-Revision. Ihr zugrunde lag eine erwartete Lebenserwartung nach Pensionsalter von 18,6 Jahren für Männer und 23,0 Jahren für Frauen. Inzwischen geht der Bund allerdings bereits von 23,1 Jahren für Frauen und 20,3 Jahren für Männer aus ( http://www.bsv.admin.ch/dokumentation/gesetzgebung/00092/02715/index.html?lang=de&download=NHzLpZig7t,lnp6I0NTU042l2Z6ln1acy4Zn4Z2qZpnO2Yuq2Z6gpJCDfHt4gGym162dpYbUzd,Gpd6emK2Oz9aGodetmqaN19XI2IdvoaCVZ,s-.pdf ). Andere hingegen ziehen dies in Zweifel und gehen davon aus, dass die Lebenserwartung aufgrund eines ungesunden Lebenswandels wieder zurückgehen werde. Ein solcher Trend können die Soziologen bis heute nicht beobachten. Wem glauben?

Die Rendite auf dem Pensionskassenkapital: Bei einem Umwandlungssatz von 6.8% reicht das Pensionskapital für 14,7 Jahre, mit einem Satz von 6.4% für 15,6 Jahre. Die Differenz zur eigentlichen Lebenserwartung muss mit den Zinserträgen/Rendite auf dem Kapital gedeckt werden. Bei einem Umwandlungssatz von 6.8% wird eine durchschnittliche Rendite von 4,9% benötigt. Gemäss Bund (selbes Dokument wie oben) kann eine solche Rendite mit risikoarmen Anlagen seit zehn Jahren nicht mehr erreicht werden. Gemäss NZZ ( http://www.nzz.ch/blogs/nzz_votum/bvg-umwandlungssatz/am_7_maerz_geht_es_einzig_um_die_sicherung_der_altersvorsorge_1.4754056.html ) geschieht es bereits, dass die Rendite auf dem Kapital heute Arbeitstätiger benötigt wird, um die Pensionen Pensionierter quer zu finanzieren. Die Gegner andrerseits betonen, dass eine Rendite in solcher Höhe komfortabel erreicht werden kann (z.B. http://www.rentenklau.ch/News-Einzelansicht.3998.0.html?&tx_ttnews[tt_news]=5544&tx_ttnews[backPid]=3979&cHash=9b9198483d ). Nicht zu Unrecht weisen die Gegner der Vorlage auch darauf hin, dass die Entschädigung von Pensionskassenverwaltenden nur ungenügend geregelt ist und deren Bezüge bei einigen Kassen auf die Rendite drücken. Trotzdem: Wenn die Linke ihre Berechnungen auf risikoreichere Anlagen als der Bund stützt klingt dies ebenso paradox. Deshalb auch hier: Wem Glauben?
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Wenn die Pensionskassen dazu verdonnert werden überdimensionale Renditen zu erwirtschaften, müssen sie zwangsläufig grosse Risiken eingehen. Was dies bedeutet muss ich wohl kaum erläutern, denn das hat uns die letzte Finanzkrise hoffentlich gelehrt.
Ich persönlich will dieses Risiko nicht tragen und gebe mich lieber mit 6.4% zufrieden, als mit dem Risiko plötzlich nichts mehr zu haben leben zu müssen. Denn auch 6.4% sind viel.
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Simeon, du hast meine Unterstützung :-)
Ehemaliger Benutzer 10. Februar 2010 Verstoss melden
Mit dem Argument "Lieber 6.4% als gar nichts ..." von Simeon Hilty liesse sich dann in ein paar Jahren auch ein Satz von 5% rechtfertigen oder gleich die Reduktion auf ein Butterbrot. Damit liessen sich die Boni bei den beteiligten Versicherungskonzerne noch einmal tüchtig aufmotzen. Ist das das Ziel der GLP?
Roland Näf - Grossrat Bern, SP 4. März 2010 Verstoss melden
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Immer wieder wird behauptet, das wegen der höheren Lebenserwartung und der fehlenden Rendite der Pensionskassen die Renten gesenkt werden müssen. Tatsache aber ist, dass die Versicherer zu hohe Verwaltungskosten haben. Rund 1,3 Milliarden Franken waren es alleine 2007. Anstatt die Rente für uns Junge und Alte zu senken, müssen die Versicherer ihre Verwaltungskosten senken und die Manager auf ihre Boni verzichten. Tatsache ist ebenfalls, dass die «höhere» Lebenserwartung bereits in der 1.BVG-Revision im Jahr 2003 berücksichtigt wurde. Sogar die Lebensversicherungen gehen von einer tieferen Lebenserwartung aus als die Befürworter der Rentensenkung. Die voraussichtliche Lebenserwartung ist nichts als ein Vorwand der Versicherungen, um ihre Gewinne zu erhöhen. Darum am 7.März: Nein zum Rentenklau!
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